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Zweitmeinung
Vermehrt suchen uns Patienten für eine Zweitmeinung auf. Die einen wünschen eine alternative Kostenberechnung, die anderen eine vergleichende Diagnostik oder eine alternative Planung.
Gutachterliche, bewertende Äußerungen des zahnärztlichen Kollegen nehmen wir ausdrücklich nicht vor, jedoch kann unsere Meinung zum vorherigen Vorschlag abweichen. In vielen Bereichen der Zahnmedizin gibt es verschiedene Lösungsvorschläge.
Falls eigene Patienten eine Zweitmeinung einholen wollen, stellen wir selbstverständlich auf Wunsch Befund- und Röntgenunterlagen leihweise zur Verfügung. Das Arzt–Patienten–Vertrauensverhältnis sollte dadurch keinen nachhaltigen Schaden nehmen. Zahnersatzarbeiten, die nicht älter sind als zwei Jahre, fallen in das Nachbesserungsrecht des entsprechenden Behandlers.